24.11.22

(Abschied) Wir gehen, doch Dampfgranate bleibt bestehen!
Liebe Dampfgranaten,
wir gehen, doch Dampfgranate bleibt bestehen!
Es ist an der Zeit, dass wir (Marius & Paul) ein neues Kapitel aufschlagen. Wir danken Euch für die letzten Jahre und die tollen Erfahrungen!
Wir haben das ganze Projekt, bis heute, als two-man-show gemeistert und werden in Zukunft mit großem Stolz darauf zurück blicken. - Und das nur dank Euch!
Dampfgranate war immer ein Herzensprojekt und deshalb lassen wir Euch nicht hängen!
Wir haben würdige Nachfolger gefunden, welche den Onlineshop wie gewohnt fortführen und das Sortiment erweitern werden.
Für Euch wird sich also nichts ändern!
Nun zu den wichtigen Neuerungen:
In Zukunft übernimmt die HaukHandels GbR alle Rechte und Pflichten von Dampfgranate Inh. Marius Adam.
Solltet Ihr mit der Übermittlung der Daten an die HaukHandels GbR nicht einverstanden sein könnt ihr dieser innerhalb von 14 Tagen (bis zum 09.12.22) widersprechen.
Dies hat zur Folge, dass Euer Bestellverlauf & alle Kundendaten (inkl. Kundenkonto)
gelöscht werden. Dadurch erlöschen alle Garantieansprüche und Rechte des Kunden
gegenüber Dampfgranate. Solltet Ihr dann wieder einkaufen wollen könnt Ihr euch natürlich ein neues Konto erstellen.
Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail zu richten an:
Marius Adam
Dampfgranate
Windmühlenstr. 5
33775 Versmold
E-Mail: support@dampfgranate.de
Ihr könnt dafür das nun beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, dies ist aber nicht vorgeschrieben.
(Wenn Sie der Übermittlung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVOwiderrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Marius Adam, Windmühlenstr. 5, 33775 Versmold, E-Mail-Adresse:support@dampfgranate.de :
- Hiermit widerrufe(n) ich/ wirdieÜbermittlung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO
- Name des/ der Verbraucher(s)
- Anschrift des/ der Verbraucher(s
- Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier
- Datum
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Hier nochmal der dazugehörige rechtliche Teil:
In Zukunftübernimmt die HaukHandels GbR, alle Rechte und Pflichten von Dampfgranate.de Inh.
Marius Adam. Die einzelnen Wirtschaftsgüter werden im Wege der Einzelrechtsnachfolge an den
Erwerber übertragen. DieKundendatenwerdenhieran denzur fortführung des Geschäftsinteresses an
die HaukHandels GbR übertragen, und ist somit als erlaubnispflichtige Übermittlung im Sinne des
Art. 4 Nr. 2 DSGVO zu sehen. Etwaige weitere Informationspflichten des Art. 13 Abs. 3 DSGVO
können im Rahmen dieser Kundeninformation berücksichtigt werden. Der Erwerber ist verpflichtet die
Kunden nach Art. 14 DSGVO zu informieren. Diese Information muss spätestens innerhalb eines
Monats nach Erhalt der Daten erteilt werden.
Es kommt hier lediglich zu einem Wechsel der Verantwortlichen, ohne dass die Daten physisch
übermittelt werden und es wurde bereits sichergestellt, dass dieHauk Handels GbR vergleichbare
Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten trifft.
Daher entsteht aus Sicht der Kunden keine neue Gefährdungslage.
Die HaukHandels GbR führt den Onlineshop Dampfgrante.de imWesentlichen fort und es wird
vereinbart, dass der Erwerber für etwaige Verbindlichkeiten, wie Garantien oder
Gewährleistungsansprüche, künftig einsteht, Somit wird die Interessenabwägung eher zu Gunsten der
Kundenausgehen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Kundenregelmäßig erwarten werden,
dass die HaukHandelsGbR zur Fortführung des Geschäfts die Kundendaten erhält, spricht wenig
dafür, dass schutzwürdige Interessen der Kunden einer Übertragung entgegenstehen.
Schließlich ist bei der Beurteilung der schutzwürdigen Interessen der Kunden zu berücksichtigen, dass
ihnen bei Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO ein jederzeitiges und
unabdingbares Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO zusteht, worüber sie vor der Übermittlung
ausdrücklich informiert werden sollten.
Bestätigt wird diese Ansicht auch durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht
(BayLDA), das jedenfalls in Fällen, in denen die Übermittlung von Kundendaten der Fortsetzung von
Kundenbeziehungen und (Teil-)Fortführung des Geschäftsbetriebs dient, eine Einwilligung bei
Einräumung eines Widerspruchsrechts unter Umständen für entbehrlich hält (vgl.7. Tätigkeitsbericht
2015/2016 des BayLDA, S. 74). Da die DSGVO ein solches Widerspruchsrecht ohnehin für
Datenverarbeitungen auf Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO vorsieht, spricht wenig dafür, dass vergleichbare Konstellationen nach der DSGVO anders zu beurteilen sind.